In dieser Rubrik werden die Anträge der ABG Fraktion aufgelistet, ebenso die Ergebnisse der Anträge. Die Anträge wurden in öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats oder zeitlich davor eingebracht.
Übersicht / Linkliste:
02.2020: Anträge zur Haushaltsrede 2020
23.04.2019: Antrag zur Biodiversität – biologische Vielfalt
14.04.2019: Antrag für bezahlbaren / sozialverträglichen Wohnraum
19.06.2018: Antrag zur Kosten- und Terminübersicht bei der Sanierung der Ortsdurchfahrt
18.10.2017: Antrag zum "Schwieberdinger Bildungsgutschein"
17.05.2017: Antrag auf Änderung der Beschlussvorlage zur Änderung des Redaktionsstatuts
17.05.2017: Antrag zur Beibehaltung des Umfangs von 120 Zeilen für Fraktionsbeiträge im Amtsblatt
29.09.2015: Probeöffnung B10-Unterführung und Verkehrsevaluierung
29.08.2015: Informationsveranstaltung zu freigemessenem Abfall
22.07.2015: Mehrfachnutzung bei Neubau KiTa Oberer Schulberg
21.01.2015: Veröffentlichung von Vorlagen des Gemeinderats
12.09.2014: Beantwortung von Fragen zur Kinderbetreuung
06.08.2014: Zebrastreifen am Kreisverkehr an der Stuttgarter Straße
02.2020: Anträge zur Haushaltsrede 2020
Antrag: Biodiversität – biologische Vielfalt
Die ABG-Fraktion beantragt die Erarbeitung und Umsetzung einer Zielsetzung, welche die Versiegelung von Freiflächen und Parkplätzen vermeidet und stattdessen eine
Begrünung möglichst vieler Flächen (inkl. Gebäudedächern) vorsieht. Diese Zielsetzung soll bei künftigen Bebauungsplänen, Neubauten und in der Nachverdichtung Berücksichtigung
finden.
Begründung
Der dabei entstehende Eingriff in die Biodiversität, beispielsweise durch die Wohn- oder Gewerbebebauung, Versiegelung von Flächen für Parkplätze, Steingärten oder Steinmauern anstatt Hecken, hat
einen gravierend negativen Einfluss auf die Ökologie und damit den Menschen. Die Häufung der Intensivierung von Hochwasserereignissen sind hierbei nur zwei der bedenklichen Auswirkungen.
Anhand der Parkflächen an der KiTa Pusteblume lässt sich beispielhaft darstellen, wie eine Nichtversiegelung umsetzbar ist. Es ist zu vermeiden, dass Wasser nicht tief in
den Boden gelangt, Schattenwurf durch Pflanzen oder Verdunstung des Wassers nicht mehr natürlicher Wirkungsweisen entsprechen. Die ergänzende Erwärmung der wärmespeichernden Steinlandschaften tragen
ihren Teil dazu bei. Zudem stellt das Grün Lebensraum für die Tierwelt dar.
Mit den angedachten Zielsetzungen sollen Bauherren animiert werden, mehr Begrünungen zu schaffen und damit einen Teil zur Biodiversität beizutragen. Für das eigene, sowie
das allgemeine Wohlbefinden der Bürger, sollen Bäumen, Rasen, Blumen und Sträucher bevorzugt werden.
ABG-FRAKTION 23.04.2019
Mark Schachermeier
22.05.2019: Öffentliche Gemeinderatssitzung
Der Antrag wurde in Zusammenhang mit einem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "In den Herrenwiesen" genannt, aber nicht explizit beschlossen. Die nicht erfolgte Abstimmung konnte von der ABG-Fraktion so nicht nachvollzogen werden. Einen Bericht zur Sitzung finden Sie --> hier.
06.06.2019: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten
Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 23/2019 mit einer Stellungnahme zu den Anträgen für einen bezahlbaren / sozialverträglichen Wohnraum und für die Biodiversität.
Folgen Sie dem Link (zum PDF): https://www.abg-schwieberdingen.de/...
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Antrag: Bezahlbarer / sozialverträglicher Wohnraum
Die ABG-Fraktion beantragt die Erarbeitung und Umsetzung eines Konzepts für bezahlbaren /sozialverträglichen Wohnraum in Schwieberdingen. Dieses Konzept soll bei
künftigen Bebauungsplänen, Neubauten und in der Nachverdichtung Berücksichtigung finden.
Begründung
Die zunehmende Verknappung an bezahlbarem Wohnraum bzw. sozialverträglichem Mietraum, stellen ein nicht mehr unberücksichtigt zu lassendes Thema für Kommunen dar. Die Häufigkeit und Intensität
bundesweiter Diskussionen und Proteste zeigen die Dringlichkeit und Notwendigkeit. Ebenso die Tatsache, dass sich Personen mietpreisbedingt zunehmend im Obdachlosendasein wiederfinden. Der Antrag ist
die konsequente Fortführung des in unserer Haushaltsrede 2019 aufgegriffenen und für Schwieberdingen neuen Themas.
Jährlich zur Verfügung stehende finanzielle Bundes- und Landeszuschussmittel für Wohnbauförderprogramme werden nicht in vollem Umfang abgerufen. Auch Baden-Württemberg
startete hier längst Förderprojekte, die von Bündnis90/Die Grünen bis zur CDU gefordert und unterstützt wurden und von Ministerpräsident Kretschmann beworben werden.
Die intensive Verdichtung in Ballungsräumen hat u. a. die negative Folge eines Nachfragemissstand in Baden-Württemberg von jährlich ca. 80.000 Wohnungen. Das zu
schaffende Wohnraumangebot darf sich jedoch, auch zu Gunsten der Förderung von bezahlbarem Wohnraum, nicht nachteilig auf die Ökologie und die Menschen auswirken.
Aufgrund bereits vorgestellter neuer Wohngebiete bedarf es einer Bearbeitung des Antrags noch vor der Beschlussfassung in Betracht kommender Immobilienthemen. Wir sehen
uns diesbezüglich in der Verantwortung für unsere Bürger und wollen diese auch gegenüber der Gesellschaft übernehmen.
Einer fachmännischen Unterstützung steht die ABG-FRAKTION positiv gegenüber.
ABG-FRAKTION 14.04.2019
Mark Schachermeier
22.05.2019: Öffentliche Gemeinderatssitzung
Der Antrag wurde in Zusammenhang mit einem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "In den Herrenwiesen" genannt, aber nicht explizit beschlossen. Die nicht erfolgte Abstimmung konnte von der ABG-Fraktion so nicht nachvollzogen werden. Einen Bericht zur Sitzung finden Sie --> hier.
06.06.2019: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten
Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 23/2019 mit einer Stellungnahme zu den Anträgen für einen bezahlbaren / sozialverträglichen Wohnraum und für die Biodiversität.
Folgen Sie dem Link (zum PDF): https://www.abg-schwieberdingen.de/...
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Zum Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung am 20.06.2018: Sachvortrag zum aktuellen Stand der Sanierung der Ortsdurchfahrt stellt die ABG-Fraktion einen Sachantrag.
Es sollen folgende Punkte beim Tagesordnungspunkt berücksichtigt werden:
Der Sachantrag wurde in der Gemeinderatssitzung des Gemeinderats am 20.06.2018 angenommen und umgesetzt. Der ausführliche Bericht befindet sich –> hier.
Die Stellungnahme / Der Antrag
Die ABG spricht sich aus bekannten Gründen für eine notwendige Erhöhung u.a. der Krippengebühren aus. Dieser Beschlussvorlage können wir in dieser Version jedoch NICHT! zustimmen.
Begründung
Weiterhin fordern wir die Einbindung bzw. Berücksichtigung einer Sozialverträglichkeit. Davon rücken wir nicht ab. Damit sprechen wir eine einkommensabhängige Gebührenordnung an. Speziell, da
deutliche Gebührenerhöhungen in den nächsten Jahren zu erwarten und erforderlich sind.
Elternbeiträge sollen grundsätzlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beitragszahler im Rahmen der Sozialverträglichkeit berücksichtigen. Bildungs- und
Betreuungsförderung darf allerdings KEINEN HALT für einkommensschwächere, finanziell nicht so gut aufgestellte Familien oder zeitlich stärker limitierte alleinerziehende Elternteilen
machen. Denn wie zudem allen bekannt ist, machen zunehmend steigende Lebenshaltungskosten wie Mieten vielen zu schaffen.
Unsere Überlegungen gehen daher in Richtung des bundesweit angedachten und bereits umgesetzten Bildungsgutscheins. Deren Preis wird einkommensabhängig gestaffelt.
Vorteile, die wir bei dieser Art der Berücksichtigung der Sozialkomponente sehen:
Fazit
DIE ABG-FRAKTION FORDERT DEN SCHWIEBERDINGER BILDUNGSGUTSCHEIN!
Familien- und sozialfreundliches Schwieberdingen mit dem Hintergrund:
18.10.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung
Die ABG-Fraktion hat den obigen Antrag bei der Diskussion um die Erhöhung der Elternbeiträge bei den Krippengruppen eingebracht. Der Antrag wurde von Seiten der Gemeindeverwaltung angenommen.
30.10.2017: Schriftliche Einreichung des Antrags
Weitere Infos zu den Krippengebühren gibt es auf unserer --> Themenseite.
26.10.2017: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten
Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 43/2017 mit einer Stellungnahme über die Erhöhung der Elternbeiträge im Krippenbereich und der Beantragung des "Schwieberdinger Bildungsgutscheins".
Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...
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22.11.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung
Von Seiten der ABG-Fraktion wurde ein Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Tagesordnungspunkts auf einen späteren Zeitpunkt gestellt. Es haben sich zwischenzeitig Gesprächsmöglichkeiten mit anderen Fraktionen ergeben und man wolle zuerst in einen Dialog treten bevor der Antrag und das Thema im Gemeinderat behandelt wird.
Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag
Der Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunkts wurde bei einer Enthaltung angenommen.
Damit erübrigt sich eine Diskussion und ein Beschluss in der heutigen Sitzung.
Der Vollständigkeit halber nachfolgend noch die Texte aus der Vorlage des Gemeinderats:
Sachvortrag und Begründung:
Im Grundsatzbeschluss vom 20.07.2016 wurde eine einkommensabhängige Gebührenstruktur diskutiert und mehrheitlich abgelehnt. Trotz Vorberatung und erfolgtem mehrheitlichen Beschluss in der Sitzung am
18.10.2017 wurde nun erneut ein entsprechender Antrag gestellt, der rückwirkend in die Gebührenstruktur eingreifen soll. Der Antrag der ABG-Fraktion ist aus Sicht der Verwaltung
abzulehnen.
Da es für die Verwaltung nicht erkennbar ist, wie die Gebührenordnung umgesetzt werden soll, hält die Verwaltung eine inhaltliche Vorbereitung und eine sich anschließende Diskussion mit dem Gesamtgremium für zwingend erforderlich. Deshalb kann zum jetzigen Zeitpunkt ohne inhaltliche Vorbereitung dem Antrag aus Sicht der Verwaltung nicht entsprochen werden.
Die Verwaltung empfiehlt, am bisherigen Gebührenkonstrukt festzuhalten und erneut über Einkommensabhängigkeit im Bereich der Elternbeiträge zu diskutieren, wenn die Empfehlungsbeiträge der Dachverbände tatsächlich erreicht sind. Fehlende Kontinuität und Verlässlichkeit - auch hinsichtlich Gemeinderatsbeschlüssen, Verunsicherung und Verwirrung bei den betroffenen Eltern sowie ein aus heutiger Sicht nicht einzuschätzender Mehraufwand, der die bestehenden personellen Ressourcen im zuständigen Fachamt deutlich übersteigt, sprechen aus Sicht der Verwaltung gegen eine Umstellung der Gebührenstruktur.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag „Schwieberdinger Bildungsgutschein" der ABG-Fraktion wird abgelehnt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Diskussion im Gremium vorzubereiten.
30.11.2017: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten
Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 48/2017 mit einer Stellungnahme über die von der ABG-Fraktion beantragte Vertagung der Behandlung des ABG-Antrags zum "Schwieberdinger Bildungsgutschein".
Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...
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Der Antrag
Die ABG Fraktion stellt den Antrag die von den Elternbeiräten vorgeschlagene Machbarkeitsstudie der Projektgruppe Biregio für den Angebotspreis von 5.400,- € zzgl. MwSt. zu beauftragen.
Die Begründung
Durch den Wegfall der Sekundarstufe II ginge die bisherige Grundlage und Zielrichtung verloren, in Schwieberdingen ein G9 machen zu können. Die Durchführung der Machbarkeitsstudie macht nach unserer Einschätzung Sinn, um eine finanzielle Einschätzung zu erhalten und hierüber eine Entscheidungsbasis zu haben. Eine Sekundarstufe II würde keinen Sinn machen, wenn hierfür eine utopische Summe auszugeben wäre. Zudem ist die vorgelegte gutachterliche Stellungnahme der Kanzlei Gleiss Lutz aus den folgend dargelegten Punkten für uns nicht aussagekräftig genug:
17.05.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung
Der Antrag wurde bereits kurz vor der Gemeinderatssitzung per Mail eingereicht und dann in der genannten Sitzung behandelt.
Abstimmung
Dieser enthielt lediglich 3 Zustimmungen von der ABG-Fraktion und war daher mehrheitlich abgelehnt.
Weiteren Infos zur Glemstalschule finden Sie auf unserer --> Themenseite.
Der Antrag
Wir beantragen eine Ergänzung für die Ziffer 4.3 des Redaktionsstatuts:
Soweit eine Stellungnahme der im Gemeinderat vertretenden Fraktionen durch den Redaktionsverantwortlichen nicht zur Veröffentlichung beabsichtigt ist, ist der Fraktion innerhalb von 24h die
Gelegenheit zur Überarbeitung oder Streichung der beanstandeten Passagen in dem zur Veröffentlichung angedachten Artikel zu geben.
Erfolgt eine Streichung der Veröffentlichung in Gänze oder in Teilen, ohne dass eine Anpassung erfolgt, ist dies durch den Redaktionsverantwortlichen schriftlich zu begründen.
Die Begründung
Der Antrag wird darin begründet, dass es eben Diskussionen um die Streichungen gibt. Im Fokus steht die ABG-Fraktion, da wir am häufigsten unsere Auffassung im Mitteilungsblatt darstellen. Es macht grundsätzlich keinen Spaß, wenn ein Artikel gestrichen wird. Wir wollen uns deshalb auf Arbeitsebene über mögliche Konflikte zum Redaktionsstatut abstimmen. Es kostet viel Kraft auf beiden Seiten, um zum einen die Beiträge zu schreiben und zum anderen diese zu prüfen. Daraus erwächst unser Wunsch auf die im Antrag formulierte Erweiterung des Redaktionsstatuts. Von unserer Seite besteht die Zusage auf die Bedenken einzugehen.
17.05.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung
Der Antrag wurde bereits kurz vor der Gemeinderatssitzung per Mail eingereicht und dann in der genannten Sitzung behandelt.
Abstimmung
Der Antrag erhielt lediglich 3 Zustimmungen von der ABG-Fraktion und ansonsten Ablehnungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Alle weiteren Informationen finden Sie in unserem --> Sitzungsbericht.
Der Antrag
Wir beantragen, dass das Zeilenkontingent für die Fraktionen unverändert bei 120 Zeilen bleibt.
Die Begründung
Der zweite Antrag zum Zeilenkontingent ist damit begründet, weil die Anzahl der Zeilen schon immer so gewesen ist. Wobei vor der Änderung des Redaktionsstatuts im letzten
Jahr waren es 180 Zeilen für die politisch tätigen Organisationen. Die Kosten für das Mitteilungsblatt sind aus unserer Sicht abschätzbar und fallen derzeit nur in beschränktem Maße an, da nicht alle
ihr Zeilenkontingent ausnutzen. Die 120 Zeilen sind im Vergleich zu den Kontingenten der anderen Vereine und Organisationen, welche im Mitteilungsblatt veröffentlichen dürfen, angemessen.
17.05.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung
Der Antrag wurde bereits kurz vor der Gemeinderatssitzung per Mail eingereicht und dann in der genannten Sitzung behandelt.
Abstimmung
Dieser Antrag erhielt 6 Zustimmungen (ABG-Fraktion, FDP-Fraktion, ½ Bündnis 90/Die Grünen Fraktion) und 12 Gegenstimmen und eine Enthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Alle weiteren Informationen finden Sie in unserem --> Sitzungsbericht.
Ein entsprechender Antrag wurde am 03.04.2017 per Mail an die Gemeindeverwaltung eingereicht. Die Behandlung des Antrags erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 17.05.2017.
17.05.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung
Dieser Tagesordnungspunkt wurde zwecks Antrag der ABG-Fraktion auf die Tagesordnung gesetzt. Bürgermeister Lauxmann führte hierzu aus, dass in neuen Unterlagen der AVL eine Laufzeit der Deponie "Am Froschgraben" bis 2042 angegeben wurde. Diese Jahreszahl sei konträr zu allen bisherigen Nennungen über die Laufzeit der Deponie.Die Gemeindeverwaltung hat sich schriftlich an die AVL gewendet und darin die Zahl deutlich hinterfragt. Alle bisherigen Verlautbarungen und Pressemitteilungen
bezüglich der Laufzeit der Deponie nannten jeweils das Jahr 2025. Ebenso war dieser Zeithorizont ebenso die Grundlage für die Erhöhung der Deponie gewesen, weshalb die Gemeinde der Erhöhung damals
zugestimmt hatte. Hier war immer von 2025 +/- einem Jahr die Rede.
Bürgermeister Lauxmann gab an zudem persönlich mit dem Landrat gesprochen zu haben. Dieser konnte die Nennung einer Laufzeit der Deponie bis 2042 nicht nachvollziehen.
Von Seiten der AVL liegt noch keine Antwort vor. Falls diese vorliegt, wir Bürgermeister Lauxmann das Gremium informieren und basierend auf dem Schreiben die Thematik im Gemeinderat
diskutieren.
Von Anwalt Beck gab es die Frage, ob die Gemeinde Informationen über den Suchlauf für eine Nachfolger-Deponie habe. Es soll einen solchen Suchlauf gegeben haben, man habe aber nichts über dessen Ergebnis mitbekommen. Bürgermeister Lauxmann gab an, dass man keine Antwort auf die Frage nach den Suchlaufergebnissen bekommen würde. "Wir sind es nicht" so seine Aussage, was bedeutet, dass Schwieberdingen nach 2025 nicht mehr betrieben werden soll. Die Berechnungen für die Deponieerhöhung haben aufgezeigt, dass im geplanten Zeitraum bis 2025 die Deponie voll sei und es keine weitere Möglichkeit für eine Erweiterung, sowohl in die Höhe, als auch in die Fläche, gäbe. Auf diese Festlegung würde man verweisen. Die Verwaltung sei an dem Thema dran und hat den Landkreis deutlich darauf hingewiesen, dass die Jahreszahl 2025 die Grundlage für die Deponieerhöhung war.
Zum jetzigen Zeitpunkt gäbe es keine weiteren Informationen hierzu.
Weitere Infos gibt es auf unsere Themenseite --> Deponie "Am Froschgraben".
Die Informationsveranstaltung für die Deponie "Am Froschgraben" und die Einsetzung eines unabhängigen Gutachters wurden in der Sitzung des Gemeinderats bereits am 30.09.2015 beschlossen. Die ABG-Fraktion beantragt nun in der Sitzung am 28.10.2015 den Arbeitskreis "Deponie Froschgraben" mit der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen beider Themen zu beauftragen. Damit soll dem Arbeitskreis des Gemeinderats eine aktive Rolle zukommen.
Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 28.10.2015 angenommen.
27.05.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung
Nach dem Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung sollte der ABG-Antrag abgelehnt werden. Gemeinderat Schachermeier gab hierzu folgende Information ab: Die ABG zieht den Antrag über die Rahmenbedingungen zur Bürgerinformationsveranstaltung zurück. Die Randbedingungen haben sich in den letzten 6 Monaten nach der Einreichung des Antrags geändert. Die ABG-Fraktion schlägt trotzdem vor, eine Sitzung des Deponieausschusses zur Vorbereitung der Bürgerinformationsveranstaltung einzuberufen. Dies soll zur Unterstützung der Verwaltung dienen.
Die Vor- und Nachteile einer Öffnung der B10-Unterführung der Markgröninger Straße sind abschließend nicht ersichtlich. Deshalb soll eine zeitlich begrenzte probeweise Öffnung der B10-Durchfahrt ermöglicht werden. Eine reale Evaluierung soll aufzeigen, welche Verkehrsverschiebungen bzw. zusätzliche Verkehrsbelastungen sich ergeben würden.
Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 30.09.2015 angenommen.
27.01.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung
Frau Hirsch vom Ordnungsamt stellte den Tagesordnungspunkt vor.
Da über die Auswirkungen einer Öffnung der B10-Unterführung nicht alleine die Gemeinde entscheiden kann, ist eine Abstimmung mit der Verkehrsbehörde notwendig. Dies wäre bei der nächsten Verkehrsschau möglich. Deshalb solle die Bearbeitung des Antrags auf die nächste Verkehrsschau verwiesen werden.
Der Beschlussvorschlag lautet wie folgt: Die beantragte zeitlich beschränkte Verkehrsführung wird im Rahmen einer diesjährigen Verkehrsschau auf ihre Auswirkungen hin überprüft.
In der Vorlage wird der Beschlussvorschlag wie folgt begründet:
Die ABG-Fraktion hat einen Antrag zur zeitlich beschränkten Evaluierung und Durchfahrt der Markgröniger Straße gestellt. Den Antrag finden Sie --> hier.
Im Zusammenhang mit der geplanten Baumaßnahme Kindertageseinrichtung am Oberen Schulberg und einer hierzu stattfindenden Verkehrsschau wird die beantragte
Verkehrsführung auf deren Auswirkungen in dem betroffenen Gebiet mit den Fachbehörden besprochen. Eine Abstimmung mit der Verkehrsbehörde ist im Vorfeld notwendig, da die Gemeinde keine eigene
Verkehrsbehörde ist.
Die Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung über den Antrag zurückzustellen, bis ein Ergebnis aus der Verkehrsschau vorliegt. Es erfolgt dann eine Information im Gemeinderat.
Gemeinderat Schachermeier beantragte eine Beschlussänderung, dass bereits in der heutigen Sitzung über die grundsätzliche Evaluierung abgestimmt
werden soll. Ob eben eine Evaluierung gemacht werden soll oder nicht. Es geht nicht darum, ob man die B10-Unterführung auf oder zu macht, sondern nur darum, die möglichen Auswirkungen durch eine
Probeöffnung evaluieren zu lasen.
Bürgermeister Lauxmann entgegnete, dass das eine Abstimmung ohne Zuständigkeit wäre. Es bräuchte hierzu die Fachbehörde. Sinn und Zweck des Beschlussvorschlags sei es, die Evaluierung im Rahmen einer
Verkehrsschau zu prüfen.
Gemeinderat Schachermeier wollte daraufhin wissen, ob dann die Entscheidung einer Evaluierung von der Fachbehörde entschieden würde.
Daraufhin antworte Frau Hirsch und Herr Lauxmann, dass die Öffnung eine Auswirkung auf die anderen Straßen hätte. Es ginge nicht nur darum die Polder zu entfernen, es müssen auch die Auswirkungen
betrachtet werden. Deshalb wolle man das im Rahmen einer Verkehrsschau behandeln.
Von Seiten anderer Gemeinderäte gab es dann folgende Stimmen hierzu:
(FWV) Es sei sinnvoll das Thema bei einer Verkehrsschau einzubringen. Man müsse das Umfeld und die Verkehrsflüsse im Falle der Bauphase sowieso betrachten. Beispielsweise, wenn ein Baukran
aufgestellt wird.
(CDU) Das Thema sei schon mehrfach diskutiert worden. Von Seiten der CDU-Fraktion wird eine Öffnung teilweise befürwortet. Der Antrag irritiert. Der Vorschlag der Gemeindeverwaltung das Thema bei der
Verkehrsschau zu betrachtet kann mitgegangen werden.
(Grüne) Es sei unsinnig die Unterführung zu öffnen. Man solle den Umbau der Ampelanlage in der Ludwigsburger Straße abwarten. Aus Sicherheitsgründen wird es abgelehnt die Durchfahrt zu
öffnen.
Abschließen kam es dann zu den Abstimmungen.
Zuerst wurde darüber abgestimmt, ob über die oben aufgeführte Beschlussänderung in der heutigen Sitzung abgestimmt werden soll. Dies wurde mit der Mehrheit des Gemeinderats (mit
allen Stimmen außer der ABG-Fraktion) abgelehnt.
So wurde der originale Beschlussantrag abgestimmt. Dieser wurde mit zwei Enthaltungen angenommen. Die ABG-Fraktion hat dem Antrag zugestimmt.
22.02.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung
Quasi ein Jahr später kommt es nun doch so, wie es kommen musste. Die Durchfahrt unter der B10 soll geöffnet werden und zwar für die Phase der Bauarbeiten. Der ursprüngliche Sinn des Antrags, eine Evaluierung durchzuführen, ist damit nur bedingt erfüllt. Im Fall der Baumaßnahme werden die Verkehrsflüsse anders als ohne eine Baustelle sein. In der Vorlage zur Gemeinderatssitzung heißt es:
Gemäß den Empfehlungen der Verkehrsschauteilnehmer und Auf Wunsch zahlreicher Gemeinderäte ist vorgesehen, in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde, die Verbindung Markgröninger Straße zum Gewerbegebiet für den Zeitraum der Bauphase zu öffnen. Eine Befahrung soll durch entsprechende verkehrsrechtliche Festlegungen nur in Richtung des Gewerbegebiets möglich sein. Die Verwaltung verweist auf mögliche Folgewirkungen wie beispielsweise eine unberechtigte Befahrung in beide Richtungen sowie ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Bereich der Kindertagesstätte. Der Antrag der ABG-Fraktion vom 25.11.2015 ist damit erledigt.
Gemeinderätin Reinold stellte folgende Frage: Der Antrag der ABG-Fraktion hat eine Beobachtung der verkehrlichen Situation zum Ziel. Wird eine
Beobachtung durchgeführt? Während der Bauphase hat man eigentlich keine realen Daten.
Die Auswirkungen der Öffnung werden beobachtet. Eine Verkehrszählung ist jedoch nicht geplant. Die Öffnung bietet sich in der Bauphase an. Baustellenfahrzeuge können dann über die Gartenstraße
einfahren und über das Industriegebiet ausfahren. Damit wird ein Wenden der Fahrzeuge vermieden.
Man könnte nun her herauslesen, dass die Öffnung nicht wegen einer Evaluierung gemacht wird, sondern weil eben eine verkehrstechnische Notwendigkeit besteht. Man muss auch bedenken, dass parallel zur Baustelle am KiTa Oberer Schulberg die Ortsdurchfahrt saniert wird. Es gilt deshalb zu verhindern, dass die geöffnete B10-Durchfahrt als Alternativstrecke zwischen dem Industriegebiet und dem Ortskern verwendet wird.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Öffnung auswirkt und entwickelt.
Man musste es aus der lokalen Presse erfahren, dass auf der Deponie "Am Froschgraben" seit 2008 Abfälle aus dem Rückbau des Karlsruher Kernforschungszentrums und der dortigen Wiederaufbereitungsanlage abgelagert wurden. Ab 2017 soll zudem Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks in Neckarwestheim dazukommen. Presseberichte sind zu wenig, um die Bevölkerung umfassend und ausreichend zu informieren. Deshalb beantragt die ABG-Fraktion eine Bürgerinformationsveranstaltung bei der die Bürger auch Fragen stellen können.
Passend zum obigen Antrag eine Presseerklärung:
30.09.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung
Dem Antrag der ABG wurde einstimmig durch den Gemeinderat entsprochen. Die Gemeindeverwaltung unterstützt zudem die Durchführung einer Informationsveranstaltung in vollem Maße.
Die Auslastung der KiTa/KiGa-Einrichtungen in Schwieberdingen liegt derzeit lediglich bei 70 %. Zudem ist von einer Rückläufigen Anzahl an Kindern auszugehen. Gerade bei einem Neubau würde es sich damit anbieten, eine Mehrfachnutzung der Räume einzuplanen. Mit dem Antrag soll ein strategisch, kostenoptimierter und ein bedarfs- und zielgruppenorientierter Fokus gesetzt werden.
Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 22.07.2015 von der Verwaltung angenommen.
11.05.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung: Antrag der ABG-Fraktion wegen Mehrfachnutzung von KiTa-Räumen
Herr Weiß stellte die Stellung den Tagesordnungspunkt anhand der Gemeinderatsvorlage vor:
Sachvortrag und Begründung
Die ABG-Fraktion hatte in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.07.2015 den als Anlage 1 beigefügten Antrag bzgl. einer räumlichen Mehrfachnutzung von Kita-Räumen gestellt. Es wurde
vereinbart, über diesen Antrag im Rahmen der Vorstellung der Kita-Neubauplanungen im Gemeinderat zu beraten.
Eine Stellungnahme des Architektenbüros Zimmermann zu den Möglichkeiten einer Mehrfachnutzung ist in Anlage 2 beigefügt. Der Verwaltung schlägt vor, sich den ausführlich dargestellten Argumenten anzuschließen.
Unabhängig von dieser Beurteilung weist die Verwaltung in diesem Zusammenhang auf folgende Gesichtspunkte hin:
Die von der ABG-Fraktion im Antrag angekommene "geringe" Belegung der Kindergärten / Kitas gibt es nur zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres. In der "Endphase" des Kindergartenjahres liegt die
Belegung im Kindergartenbereich der Kita Wirbelwind bei rund 91 % und im Kindergarten Sonnenschein bei rund 99 %.
Aufgrund eines großen "Schulabgänger"-Jahrgangs 2015 liegt die Belegung des Kindergartens Oberer Schulberg im Sommer 2016 bei voraussichtlich 80 %. Diese
Reserveplätze werden aber im neuen Kindergartenjahr benötigt, das (bei einem aktuell zu erwarteten "kleinen" Schulabgänger-Jahrgang insgesamt in Schwieberdingen mit ca. 100 Schulabgängern) mit rund
125 Neuaufnahmen zu rechnen ist.
In der Kita Herrenwiesen liegt die Belegung derzeit auch bei 80 % der maximal möglichen Belegung, da bei der Belegungsplanung jeweils der Mindestpersonalschlüssel einzuhalten ist. Aufgrund der
aktuellen Situation im Personalbereich in der Kita Herrenwiesenweg kann im kommenden Kindergartenjahr 2016/2107 eine stärkere Belegung erfolgen. Bei der Belegungsplanung für die Kita Herrenwiesenweg
besteht aufgrund der zahlriechen Kinder mit 10 Stunden Betreuungszeit pro Tag die Besonderheit, dass eine "durchgehende" Betreuung mit dieser langen Betreuungszeit über die gesamte Zeit zwischen
Krippenaufnahme und Schulaufnahme (d.h. in der Regel ca. 5 Jahre) sichergestellt werden muss.
Bezüglich der demographischen Entwicklung in Schwieberdingen weist die Verwaltung (wie bereits in einer Gemeinderatsklausur) darauf hin, dass entgegen früherer Prognosen von Fachinstituten in
Schwieberdingen eine relativ konstante Jahrgangsstärke bei den neugeborenen Kindern zu verzeichnen ist. Diese durchschnittliche Jahrgangsstärke liegt bei ca. 110 – 120 Kindern (mit Schwankungen im
Verlauf der Jahre). Eine "Trendwende" ist nicht erkennbar. Diese Entwicklung ist erfreulich, muss aber sowohl im Bereich der Krippen-Betreuung als auch der Kindergarten-Betreuung berücksichtigt
werden.
Architekt Zimmermann gab anschließend seine Einschätzung ab. Prinzipiell gäbe es die Möglichkeit einer Mehrfachnutzung während des
Kindergartenbetriebs und außerhalb des Kindergartenbetriebs. Generell seien Mehrfachnutzungen im Kindergarten jedoch schwierig. Besonders KiTa-Räume eignen sich generell nicht für eine andersartige
Nutzung. Es wären Fragen der Reinigung, dem Zugang zur Schließanlage, und des Brandschutzes zu klären. Herr Zimmermann zeigte anhand einer Präsentation, dass im geplanten Neubau die Bereiche im
Eingangsbereich für eine Mehrfachnutzung möglich wären. Vorwiegend in der oberen Etage könnten Flächen für eine andere Nutzung außerhalb des Kindergartenbetriebs bereitgestellt werden. Normalerweise
kommt man hier aber nicht mit Straßenschuhen hin, was wieder die Frage der Reinigung bzw. Abnutzung der Bodenbeläge aufwirft. Vereinfachen würde eine Mehrfachnutzung, wenn separate Zugänge zum
Gebäude vorhanden wären. Das hatte aber bereits im Vorentwurf bzw. im Wettbewerb eingeplant werden müssen.
Architekt Zimmermann empfiehlt eine Mehrfachnutzung nicht, auch in auf Grund von Erfahrungswerten aus anderen Einrichtungen.
Stellungnahme der ABG-Fraktion und Reaktionen
Gemeinderat Schachermeier gab für die ABG-Fraktion folgende Stellungnahme ab:
Sehr geehrte Anwesenden,
wie Herr Zimmermann in der Vorlage 17b/2016 auf der letzten Seite richtigerweise anmerkt, Zitat: "Dies muss bereits in einem früheren Stadium der Planung erfolgen.", möchten wir kurz zu unserem
Antrag und dem Inhalt dieser Beschlussvorlage 17b Stellung nehmen.
Der Antrag der ABG-Fraktion, den wir bereits vor 9 Monaten stellten, ist in der Vorlage 17/b/2016 inhaltlich nicht richtig wiedergegeben. Der Antrag behandelte eine Mehrfachnutzung in die
Planungsvorgabe mit aufzunehmen und nicht generell die Mehrfachnutzung von Kita-Räumen.
Trotz wiederholtem Nachfragens wurde der Antrag über neun Monate nicht bearbeitet. Vor der Beauftragung der Fachplaner am 02.12.2015 wurde die Bearbeitung des Antrags nochmals in der
Gemeinderatssitzung angemahnt.
Eine Mehrfachnutzung ist jetzt in der Entwurfsplanung nicht mit aufgenommen worden. Eine Abstimmung über den Antrag ist damit hinfällig, zumal die Beschlussvorlage den Inhalt des Antrags nicht
korrekt widerspiegelt.
Bürgermeister Lauxmann wies die in der Stellungnahme aus seiner Sicht enthaltene Kritik zurück. Der Antrag sei eingereicht worden und im Ältestenrat vorbesprochen. Beim Ältestenrat hätte die ABG der Abarbeitung zugestimmt. Wenn der Punkt wichtig gewesen wäre, hätte man ihn schon früher einbringen können. Generell ist das Thema Mehrfachnutzung in Kindergärten ein sensibles Thema. Wenn überhaupt sei diese nur sehr eingeschränkt möglich. Bei anderen Gebäuden ist das einfacher. In einer Schule beispielsweise bestünden andere Möglichkeiten. Dort sei auch die Schlüsselübergabe einfacher möglich.
Es gab einen Kommentar aus der CDU-Fraktion hierzu. Man verstehe die ABG-Fraktion hier nicht. Bereits vor 20 Jahren gab es eine Kooperation des katholischen Kindergartens mit dem Jugendhaus. Das habe auch nicht funktioniert, aus diesen Erfahrungen hätte man lernen können.
Daraufhin erwiderte Gemeinderätin Reinold, dass es doch gar nicht um eine Disko parallel zum Kindergartenbetrieb ginge. Das sei doch logisch und entspräche nicht der Zielsetzung des ABG-Antrags. Man solle auch daran denken, dass ggf. in Zukunft Räume nicht gebraucht würden und diese könnten dann einer andren Nutzung übergeführt werden. Solche Gedanken schon in die Planungen eines Neubaus einfließen zu lassen stand im Fokus des Antrags.
Bürgermeister Lauxmann wiederholte, dass eine Mehrfachnutzung im Kindergarten kritisch gesehen wird. Des Weiteren gehe man davon aus, dass in absehbarer Zeit keine Räume frei werden. Der Neubau würde auch die Attraktivität des KiTas erhöhen und für eine volle Belegung sorgen.
Abstimmung
Bürgermeister Lauxmann führte zur Abstimmung des Beschlussvorschlags über:
Beschlussvorschlag
Aus den im Sachvortrag genannten Gründen wird dem Antrag nicht entsprochen.
Der Beschlussvorschlag wurde mit einer Gegenstimme (Schachermeier), einer Enthaltung (Reinold) und ansonsten mit Zustimmungen angenommen.
(Anmerkung: Dass am Ende eine Mehrfachnutzung nicht kommt, ist soweit in Ordnung. Eine ergebnisoffene Beantwortung der Frage einer Mehrfachnutzung sollte durch den
Antrag ja erreicht werden. Dass der Antrag jedoch 9 Monate unbehandelt blieb und inhaltlich nicht korrekt bearbeitet wurde, bleibt fragwürdig. Die Von Bürgermeister Lauxmann genannte
Ältestenratssitzung fand im Januar 2016 statt. Also 5 Monate nach Einreichung des Antrags und nach der Vergabe der Fachplaner (im Dez. 2015), wo man die Fragestellung nach einer Mehrfachnutzung ggf.
noch hätte einbringen können. Da dies nicht erfolgt ist, war der Antrag bereits im Januar hinfällig bzw. als man die Fachplaner mit der Fragestellung nicht beauftragte. Die ABG-Fraktion hat mehrfach
auf den offenen Antrag hingewiesen. Wenn das nicht ausreichend gewesen sein soll, dann war das Bestreben einer zeitnahen Abarbeitung durch die Gemeindeverwaltung ebenso nicht ausreichend. Der Antrag
war ja schließlich gestellt. Und wenn in einer Sitzung des Ältestenrats die Abarbeitung des Antrags in Aussicht gestellt wird, dann sagt man da generell nicht nein.
Unbefriedigt ist, dass sich die Vorbesprechung und die Abarbeitung über Monate hinzieht. Das Ergebnis der gestrigen Sitzung hätte man schon früher haben können, ohne den Antrag über 9 Monate hinweg
in der Schwebe zu halten. Die ABG-Fraktion wird künftig auf kooperativen Ebene eine schnellere Abarbeitung von Anträgen anstreben.)
Die ABG Fraktion hat in der Gemeinderatssitzung am 21.01.2015 einen Antrag eingebracht, der die Veröffentlichung der Vorlagen des Gemeinderats zum Ziel hat. Die Vorlagen enthalten ausführliche Darstellungen, Fakten, Pläne und Daten zu Themen, welche in der folgenden Gemeinderatssitzung behandelt werden. Basierend auf diesen Vorlagen werden die Entscheidungen im Gemeinderat getroffen. Für die ABG ist es ein grundlegendes Anliegen, dass solche Dokumente für die gesamte Bevölkerung zugänglich gemacht werden. So lassen sich die dort behandelten Themen und deren Entscheidungswege noch transparenter nachvollziehen. Weitere Beweggründe können Sie dem folgend abgedruckten Antrag entnehmen.
Am 25.03.2015 wurde der Antrag in der öffentlichen Gemeinderatssitzung behandelt. Im Folgenden sei kurz der Verlauf der Verhandlungen wiedergegeben:
Zur Antragsumsetzung schlägt die Gemeindeverwaltung vor, die Geschäftsordnung zu ändern. Dies möchte man aber erst mit der Neugestaltung der Gemeinde-Internetseite durchführen. Es soll in der zweiten Jahreshälfte eine Diskussion stattfinden, um dann diesen Themenkomplex erneut zu behandeln.
Aus Sicht der ABG Fraktion war die Verzögerung und die technische Verknüpfung mit der Überarbeitung der Internetseite nicht plausibel. Den Weg zur Veröffentlichung der
Vorlagen generell frei zu machen bedingt nicht ein Abwarten der Überarbeitung der Internetseite. Aus diesem Grund wurde von der ABG Fraktion ein Änderungsantrag gestellt, der genau diese Trennung
beabsichtigte. Zudem kam wieder die Auslage der Vorlagen in der Bibliothek zur Sprache, was im Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht enthalten war.
Nach längerer Diskussion fand sich für den Änderungsantrag aber keine Mehrheit. So galt es über den ursprünglichen Beschlussvorschlag abzustimmen.
Einzelne Gemeinderäte sprachen sich stellvertretend für alle Räte für den Beschlussvorschlag aus. Es sei bereits in der nichtöffentlichen Klausur im letzten Jahr
besprochen worden, eine Veröffentlichung der Vorlagen zu ermöglichen. Bürgermeister Lauxmann unterstrich gleichermaßen seine Zustimmung zu dem Vorhaben. Zudem verwies er auf andere Gemeinden, die
bereits im Internet Vorlagen einstellen. Wie erwartet, erfolgte die Abstimmung einstimmig.
Natürlich bleibt die ABG an diesem Thema dran. Die Bevölkerung muss sich bei den Vorlagen vorerst aber noch gedulden...
18.10.2017 Öffentliche Gemeinderatssitzung (Anfragen)
(ABG, Streit) Zu der Veröffentlichung der Vorlagen des Gemeinderats im Internet gab es auch einmal einen Antrag der ABG-Fraktion. Dort war gefordert,
dass die Vorlagen einen Tag nach der Verteilung der Unterlagen an den Gemeinderat diese auf die Schwieberdinger Homepage stellt werden. Jetzt wird aber nach der Regelung vorgegangen, dass die
Unterlagen erst einen Tag vor der Sitzung eingestellt werden. Die Gemeinderäte bekommen die Unterlagen ja schon eine Woche vor der Sitzung. Wir gehen davon aus, dass unser Antrag gültig ist und
bitten um eine Überprüfung der Regelung.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass kein Beschluss hierzu bekannt sei und die Veröffentlichung der Vorlagen ja ein Service der Gemeindeverwaltung sei. Die Regelung die Vorlagen erst einen Tag vor
der Sitzung zu veröffentlichen hat den Hintergedanken, dass der Gemeinderat auch Zeit haben soll, sich mit den Vorlagen zu beschäftigen, bevor Anfragen aus der Bevölkerung an Gemeinderäte
herangetragen werden. In dieser Vorbereitungszeit soll auch das Wochenende beinhaltet sein. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung soll deshalb die jetzige Regelung beibehalten werden. Man werde aber den
Antrag der Fraktion prüfen.
20.12.2017 Öffentliche Gemeinderatssitzung (Anfragen)
Gemeinderat Streit sprach das Thema der Veröffentlichung der Gemeinderatsvorlagen an. Die ABG hatte hierzu bereits 2015 einen Antrag eingebracht, der
die Veröffentlichung der Vorlagen im Internet zum Ziel hatte. In der Sitzung am 25.03.2015 hat der Gemeinderat beschlossen, über diesen Antrag dann zu beraten und zu entscheiden, wenn die
Überarbeitung der Schwieberdinger Internetseite erfolgt ist. Die Überarbeitung der Internetseite hat stattgefunden, aber die Behandlung des ABG-Antrags noch nicht. Es geht der ABG darum die Vorlagen
frühzeitig den Bürgern zur Verfügung zu stellen, eben einen Tag nach der Versendung der Vorlagen an die Gemeinderäte.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass mit der zwischenzeitlich erfolgten Veröffentlichung der Vorlagen dieser Punkt erledigt sei und man den Antrag nicht weiterverfolgen müsse. Aus Sicht der
Verwaltung ist der Sachverhalt umgesetzt. Auf Grund der Ausführungen scheint aber der Zeitpunkt der Veröffentlichung noch zu diskutieren zu sein. Dass die Gemeinde die Vorlagen einen Tag vor der
jeweiligen Sitzung veröffentlicht wird von Seiten der Verwaltung für ausreichend gehalten. Weitere Gründe wurden bereits in einer früheren Sitzung angegeben. Man werde das Thema in einer der nächsten Sitzungen behandeln.
24.01.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung (Anfragen)
Gemeinderat Streit stellte folgende Anfrage:
In der letzten Sitzung wurde das Thema des Zeitpunkts der Veröffentlichung der Vorlagen von der ABG-Fraktion angesprochen. Wir würden das Thema gerne
nicht nur in einem Ausschuss besprechen, sondern im Gesamtgremium.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass er als Bürgermeister die Tagesordnungen aufstelle und er die Behandlung des Antrags im Verwaltungs- und Finanzausschuss gut aufgehoben sieht.
Herr Bausch stellte den Tagesordnungspunkt vor. Ab Sommer 2017 veröffentlich die Gemeindeverwaltung am Tag vor der jeweiligen Sitzung die zugehörigen Unterlagen. Auf aus Sicht der Gemeindeverwaltung fehlerhafte Angaben seitens der ABG-Fraktion wird auf den Sachvortrag verwiesen. Das aktuelle Verfahren wird als gut befunden. Die Vorgehensweise in mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Die aktuelle Vorgehensweise ist sogar die richtige Vorgehensweise. Die Gemeinde Schwieberdingen hat kein Ratsinformationssystem, über das Vorlagen veröffentlicht werden könnten. Ohne ein solches System könnten bei einer frühzeitigen Veröffentlichung Vorlagen manipuliert werden, was schon einmal vorgekommen sei.
Hinweis: Der ABG-Fraktionsantrag befindet sich weiter oben auf dieser Seite bzw. ist --> hier verlinkt.
Im nachfolgenden ist der Sachvortrag und Begründung aus den Gemeinderatsunterlagen wiedergegeben:
Die ABG-Fraktion hatte mit Antrag vom 21.01.2015 gefordert, die öffentlichen Sitzungsunterlagen der Gemeinderatssitzungen 1:1 einen Tag versetzt mit der Zustellung der Unterlagen an die
Gemeinderäte, für Schwieberdinger Einwohner und Bürger zugänglich zu machen. Der entsprechende Antrag liegt dieser Vorlage bei.
In der Gemeinderatssitzung am 20.12.2017 hat die ABG-Fraktion beantragt, die öffentlichen Sitzungsunterlagen der Gemeinderatssitzungen einen Tag versetzt mit der
Zustellung der Unterlagen an die Gemeinderäte, für Schwieberdinger Einwohner und Burger zu veröffentlichen.
Seit Sommer 2017 veröffentlicht die Verwaltung die Einladung sowie die öffentlichen Sitzungsunterlagen am Vortag der jeweiligen Sitzung neben den öffentlichen Gemeinderatssitzungen auch für beide
öffentlichen Ausschusssitzungen (Ausschuss für Umwelt und Technik und Verwaltungs- und Finanzausschuss) auf der Homepage unter der Rubrik Gemeinderat im pdf-Format, das heruntergeladen werden
kann.
Bezüglich der Veröffentlichung der ABG-Fraktion im Mitteilungsblatt in Kalenderwoche 7 vom 15.02.2018 stellt die Verwaltung folgendes klar:
Der am 21.01.2015 gestellte Antrag der ABG-Fraktion wartet nicht auf Bearbeitung, er ist bereits in den wesentlichen Punkten abgearbeitet. Die von der ABG-Fraktion Im Mitteilungsblatt vom 15.02.2018
getätigte Aussagen sind teilweise inhaltlich falsch. Die dort angesprochenen Änderungen der Gemeindeordnung (§ 41b GemO) betreffen beispielsweise lediglich Kommunen mit elektronischem
Ratsinformationssystem, welches in Schwieberdingen nicht im Einsatz ist. Dadurch ergibt sich für die Verwaltung bisher keinerlei Verpflichtung, die Sitzungsunterlagen im Internet zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der Unterlagen seit letztem Sommer findet daher - entgegen der Darstellung der ABG-Fraktion - nicht aufgrund rechtlicher Vorgaben statt, sondern ist ein freiwilliger Service durch
die Verwaltung. Die öffentlichen Unterlagen werden 1:1 so veröffentlicht, wie sie den Gemeinderäten zur Verfügung gestellt werden. Es findet keine Veränderung vor der Veröffentlichung im Internet
statt.
In der Sitzung des Gemeinderats am 20.12.2017 wurde lediglich vereinbart, dass das Thema Gegenstand einer der nächsten Ausschusssitzungen sein wird. Dabei wurde nicht
festgelegt, dass es sich hierbei um eine nichtöffentliche Ausschusssitzung handeln wird. Sitzungen des VerwaItungs- und Finanzausschusses sind nach § 35 Abs. 1 GemO grundsätzlich öffentlich zu
beraten, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner eine Nichtöffentlichkeit erfordern.
Die Verwaltung bewertet die bisherige Vorgehensweise zur freiwilligen Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen als praktikablen und kundenorientierten
Dienstleistungsservice für die Bürgerschaft und hält den Zeitpunkt der Veröffentlichung für angemessen. Bürgerinnen und Bürger haben am Vortag der jeweiligen Sitzung die Möglichkeit, sich
tagesaktuell und in geeigneter Form auf diese vorzubereiten. Auch haben die Damen und Herren des Gemeinderats durch die versetzte Veröffentlichung ausreichend Zeit, sich vorab über die Sachverhalte
zu informieren, bevor sie unter Umständen von der Bürgerschaft darauf angesprochen werden.
Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, bis zur Einführung eines elektronischen Ratsinformationssystems an der bisherigen Vorgehensweise zur
Veröffentlichung von öffentlichen Sitzungsunterlagen festzuhalten.
Bürgermeister Lauxmann dankte den Ausführungen und führte auf die Fragerunde über.
Fragen der Gemeinderäte
(ABG) Gemeinderätin Reinold bedankte sich dafür, dass nun in 2018 der Antrag aus 2015 bearbeitet wurde. Alle Fraktionen wollen doch Bürgerbeteiligung und das wäre nun eine gute Möglichkeit es zu leben. Die Vorlagen zu Gemeinderatssitzungen könnten beispielsweise bereits donnerstags in der Vorwoche ins Internet gestellt werden. Für alle die kein Internet haben, könnte es eine Papierauslage in der Bibliothek geben.
(FDP) Die aktuelle Vorgehensweise ist ausreichend. Als Gemeinderat habe man noch eine Arbeit nebenbei. Man könne sich nicht genügend vorbereiten, um von den Leuten auf die Themen der Vorlage angesprochen zu werden.
(FWV) Die Bürger sind zurzeit sehr zufrieden mit der aktuellen Vorgehensweise. Es haben sich keine Bürger gemeldet, welche die Unterlagen früher haben wollen.
(ABG) Gemeinderätin Reinold gab an, ebenfalls schwer beschäftigt zu sein. Die ABG-Fraktion bereitet sich aber dennoch auf die Sitzungen vor. Zudem sei
es doch durch die ABG getrieben worden, dass die Gemeinde dazu übergegangen ist, mehr Informationen zu veröffentlichen.
Basierend auf der letzten Aussage brach Bürgermeisten Lauxmann in Lachen aus.
Gemeinderätin Reinold wehrte sich gegen das Lachen.
Bürgermeister Lauxmann entgegnete, dass er nach der Wahl alles getan haben, damit Informationen veröffentlicht werden. Er wolle aber davor warnen eine Diskussion anzufangen, wer hier wen und wann
oder wie dazu gebraucht hat Informationen zu verbreiten.
(FWV) Man bezweifle ob der Normalbürger mit den Vorlagen mehr anfangen kann, wenn er sie Tage früher Zugang zu diesen hat.
(CDU) Es bestünde der Wunsch, dass es mit dem Ratsinformationssystem vorwärts geht.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass die Einführung eines Ratsinformationssystems in 2019 geplant sei. Mit einer Auslage der öffentlichen Unterlagen in der Bibliothek würde zudem kein Problem
gesehen werden.
Abstimmung
Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Beschlussvorschlag
An der bisherigen Vorgehensweise zur Veröffentlichung von öffentlichen Sitzungsunterlagen wird bis zur Einführung eines elektronischen Ratsinformationssystems festgehalten.
Der Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Gemeinderätin Reinold) angenommen. Damit erhalten die Bürger Schwieberdingens weiterhin über das Internet keinen frühzeitigen Einblick in die Gemeinderatsunterlagen.
Um eine entscheidungsfähige Meinung bilden zu können, hat die ABG Fraktion mit diesem Antrag eine Liste von Fragen zu den Schwieberdinger KiTas und KiGas eingebracht. Es geht im die Auslastung und der Bedarf an Plätzen der Kinderbetreuung. Zudem gibt es noch zwei Fragen zum sogeannten Innenstadtquartier.
Die Beantwortung der Fragen gab es zeitlich deutlich später und nicht wie im Antrag gefordert. Die Fragen 1 - 8 wurden erst in der Gemeinderatssitzung am 26.11.2014 beantwortet. Alle Details zu dem Thema gibt es in Rubrik Aus dem Gemeinderat.
Frage 1: Wie viele KiGa/KiTa Plätze stehen in Schwieberdingen zur Verfügung (bitte einzeln nach Einrichtung aufführen)?
Es stehen insgesamt maximal 575 Plätze zur Verfügung (Oberer Schulberg 125; Sonnenschein 100, Wirbelwind 120; Katholischer KiTa 90, KiTa Herrenwiesen 100, Piccolo Paradiso 40.
Frage 2: Wie ist die Auslastung in den jeweiligen KiGa's/KiTa's (bitte getrennt aufführen) in den letzten zwei Jahren?
Durch die kontinuierlichen Aufnahmen während des Kindergartenjahres und unterschiedliche Schulabgängerzahlen schwankt die Belegungszahl. Notwendig ist außerdem eine Anzahl an Reserveplätzen für
Zuzüge. Die Belegung der Krippenplätze in den neuen Gruppen in der Kath. KiTa und im Wirbelwind erfolgte jeweils schrittweise und über einen längeren Zeitraum. In der KiTa Herrenwiesenweg konnten
aufgrund der Personalsituation (Beschäftigungsverbote aufgrund Schwangerschaft) zeitweise keine Aufnahmen durchgeführt werden. Außerdem sind dort Ganztagsplätze zeitweise freizuhalten, um eine
"durchgehende" Betreuung (von der Krippenaufnahme bis zur Schulaufnahme) sicherzustellen.
Frage 3: Wie viele Plätze stellt die KiTa Piccolo Paradiso zur Verfügung, wie ist hier die momentane/ zu erwartende Auslastung bis 2015 und wie ist
die Nutzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und der KiTa?
Die Anzahl der Belegplätze der Gemeinde in der Kita Piccolo Paradiso, Stuttgarter Straße 42/2, wurde schrittweise auf aktuell 40 erhöht.
Bis Frühjahr 2015 ist nach den aktuellen Anfragen mit einer Belegung von 30-33 Plätzen zu rechnen. Die Nachfrage hängt von mehreren Faktoren ab. So werden Aufnahmen (berufsbedingt) nicht selten
verschoben; statt einer gewünschten Aufnahme wird doch Betreuungsgeld in Anspruch genommen; wegen kurzfristig möglicher Arbeitsaufnahmen entsteht Betreuungsbedarf.
Frage 4: Über wie viele Plätze verfügt die jetzige Schwieberdinger Bosch/Piccolo Paradiso-KiTa, wie ist die Nutzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde
und der Bosch/Piccolo Paradiso-KiTa, wie ist hier die momentane/zu erwartende Auslastung bis 2015? Wird die Möglichkeit bestehen, dass auch Kinder von Familien aus Schwieberdingen einen Platz in der
Bossch-KiTa erhalten können?
Kapazität besteht für maximal 8 Gruppen (80 Plätzen). Die momentane Inanspruchnahme liege bei ca. 50 Plätzen. Wegen der Weiterleitung der FAG-Zahlungen und des interkommunalen Kostenausgleichs
wird auf die Ausführungen unter Nr. 1 dieser Vorlage verwiesen, ebenso wegen einer eventuellen "Öffnung" für Kinder Schwieberdinger Bosch-Mitarbeiter.
(Anmerkung: Siehe die beiden weiteren Berichte unten)
Frage 5: Wie hoch ist der geschätzte Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen nach Altersgruppen in den nächsten Jahren (empirisch repräsentativer Schätzwert
inkl. Einbindung demographischer Zukunfts-Hochrechnungen)?
Wegen der mittel- und längerfristigen Bedarfssituation wird auf die Ausführungen unter Nr. 2 verwiesen. (Anmerkung: Siehe den Bericht unten) Auch bei tendenziell sinkenden
Jahrgangsstärken ist aufgrund der stetig steigenden "Betreuungsquote" mit einer stabilen bzw. steigenden Nachfrage zu rechnen.
Frage 6: Welche Auswirkung hat, nach Meinung der Gemeindeverwaltung Schwieberdingen, das Neubaugebiet Hälde in Hemmingen auf nachgefragte
KiGa/KiTa-Plätze in Schwieberdingen?
Die Gemeinde geht davon aus, dass die Gemeinde Hemmingen (wie auch anderer Umlandgemeinden) die zusätzlich Platznachfrage in eigenen Einrichtungen gewährleistet.
Frage 7: Wie hoch ist die Fehlbelegungsabgabe pro Kind, wenn Schwieberdingen nicht ausreichend KiGa/KiTa-Plätze zur Verfügung stellt?
Der interkommunale Kostenausgleich orientiert sich an "angenommenen" Platzkosten und hägt von der jeweilgen Höhe der FAG-Landeszuschüsse ab. Im Krippenberich sind dies folgende Beträge:
2013:
FAG-Landeszuschuss: 12.823 €
Interkommunaler Kostenausgleich: 677 €
2014:
FAG-Landeszuschuss: 9.421 €
Interkommunaler Kostenausgleich: 4.079 €
Frage 8: Welche Zuschüsse werden für einen Kindergartenplatz von welcher Stelle gezahlt?
Die FAG-Zahlungen des Landes im Kindergartenbereich betragen zwischen ca. 1500€ (Regelplatz) und ca. 2.500€ (Ganztagesplatz) pro Jahr.
Frage 9: Wie hoch sind die Zuschüsse, wenn ein Kind in einer anderen Gemeinde in den Kindergarten geht?
Dann ist der interkommunale Kostenausgleich zu zahlen (s. Antwort zu Frage 7).
Die Fragen 10 - 11 wurden bereits in der öffentlichen Sitzung des AUT am 01.10.2014 beantwortet. Alle Details zu dem Thema gibt es in Rubrik Aus dem Gemeinderat.
Frage 10/1: Wie sehen die aktuellen Planungen für das Innenstadtquartier aus? Welche Grundstücke sind/werden in die Planung miteinbezogen?
Der Gemeinde liegen Anfragen von Privateigentümern vor, die an einer baulichen Weiterentwicklung ihrer Grundstücke in diesem Bereich interessiert sind. Diese haben sich vor und nach unseren
öffentlich geäußerten Plänen zur Vermarktung des alten Kindergartenstandortes an die Gemeinde gewandt. Die Verwaltung wird in den nächsten Monaten Gespräche führen, um mit Eigentümern zu eruieren,
wer generell an einer weiteren Um- bzw. Neugestaltung interessiert ist. Erst dann kann auch eine Aussage über ein mögliches Gebiet bzw. konkrete Grundstücke, die betroffen sind, getroffen
werden.
Frage 10/2: Welche Gebäude sind bereits im Besitz der Gemeinde bis hin zur Eugen-Herrmann Straße/Holdergasse?
Folgende Grundstück sind in diesem Bereich im gemeindlichen Besitz: Jetziger Standort Kindergarten Oberer Schulberg, ein verpachtetes Gartengrundstück, das Ortsmuseum und der Pfarrgarten (welche
aber von so einem Prozess direkt nicht betroffen sein werden), das Gelände der Bergschule sowie zwei Mietshäuser in der Holdergasse 15 und 17.
Frage 10/3: Befindet sich das Projekt bereits in der Phase der Entwicklung von Bebauungskonzepten?
Diese Antwort ist Ihnen bekannt - hier verweise ich auf die Information an die Mitglieder des AUT, die ich am 06.08.2014 gegeben habe. Die Verwaltung bereitet mit externer Unterstützung als
Geschäft der laufenden Verwaltung alle weiteren Schritte vor, um überhaupt erst eine Diskussionsgrundlage für die Gremien und für die Gespräche mit den Privateigentümern zu schaffen.
Frage 11: Hat das Innenstadtquartier eine höhere Priorität als der Neubau KITA am Friedhof?
Ganz allgemein werden Prioritäten durch Beschlüsse des Gemeinderates gesetzt. Dieser hat den neuen Standort und das Verfahren für den Neubau Kita Oberer Schulberg beschlossen. Für eine mögliche
Neuordnung in einem noch nicht feststehenden Gebiet bedarf es weiterer Beschlüsse des Gemeinderates. Beispielsweise einen Bebauungsplanaufstellungsbeschluss mit entsprechender
Gebietsabgrenzung.
Sollte ein solcher Aufstellungsbeschluss vom Gemeinderat gefasst werden, wird ein Verfahren von geschätzten 2 Jahren in Gang gesetzt
Fazit: Die Verwaltung bereitet wie erläutert den Sachverhalt auf und bringt dann eine Vorlage in das Gremium ein. Der Gemeinderat entscheidet über das weitere Verfahren und Vorgehen.
Bezüglich der Bezeichnung „Innenstadtquartier“ teilte Bürgermeister Lauxmann mit, der Begriff sei aus seiner Sicht missverständlich. Es gehe bei diesem Sachverhalt um ein geordnetes Verfahren, um eine bauliche Neuordnung im genannten Bereich zu erreichen.
Verschiedene Bürger/Innen sind auf die ABG mit der Bitte zugekommen erneut Zebrastreifen am Kreisverkehr an der Stuttgarter Straße zu beantragen. Diesem Wunsch sind wir gerne nachgekommen. Alles Weitere kann dem Antrag entnommen werden.
Über den Antrag für die Zebrastreifen gibt es auch einen Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 33/2014.
Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...
Am 23.10.2014 wurde der Antrag im Rahmen einer Verkehrsschau geprüft. Hierbei beteiligt waren Vertreter der Straßenverkehrsbehörde, der Verkehrspolizei, ADAC, VCD, ADFC, sowohl Mitglieder des Gemeinderats als auch Gemeindebedienstete.
Die schriftliche Stellungnahme des Landratsamts Ludwigsburg lag am 05.02.2015 vor. Als Ergebnis kam leider heraus, dass dem Antrag nicht entsprochen wird.
Im folgenden ist die Stellungnahme des Landratsamt Ludwigsburg abgedruckt:
Die ABG Fraktion (sowie ein weiterer Gemeinderat) beantragen die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Bereich des Kreisverkehrs in der Stuttgarter Straße auf
Höhe eines Lebensmittelsdiscounters. Der weitere Gemeinderat beantragte zudem auch im Bereich des Kreisverkehrs in der Stettiner Straße einen Fußgängerüberweg. Für den Fall, dass einer Einrichtung
eines Fußgängerüberwegs nicht zugestimmt werden kann, beantragt er hilfsweise die Aufstellung des Verkehrszeichen "Fußgänger" (VZ 133).
Das Thema Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Bereich des Kreisverkehrs in der Stuttgarter Straße auf Höhe des Discounters wurde in der Vergangenheit von einzelnen Bürgern angesprochen. Der
Sachverhalt wurde sowohl verwaltungstechnisch als auch in den Verkehrsschauen 2009 und 2012 behandelt.
Ein Fußgängerüberweg darf von der Straßenverkehrsbehörde nur angeordnet und von der Gemeinde nur umgesetzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Unter anderem ist für die Anordnung
eines Fußgängerüberwegs eine Mindestzahl an querenden Fußgängern pro Stunde erforderlich. Im Jahr 2009 wurden die Fußgängerströme im Bereich des Kreisverkehrs gezählt. Die verkehrlichen
Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg wurden hierbei bei weitem nicht erreicht. Da seit 2009 im Bereich Hülbe und Seelach kein signifikanter Einwohnerzuwachs stattfand, kann die Zählung aus dem
Jahr 2009 weiter zugrunde gelegt werden. Ein im Jahr 2012 erneut eingebrachter und im Rahmen der Verkehrsschau erneut geprüfter Antrag wurde von Seiten der Straßenverkehrsbehörde mit genau dieser
Begründung nochmals abgelehnt.
Fraglich ist zudem, ob die Einrichtung eines Fußgängerüberweges die Situation verbessern würde. Der Kreisverkehr in der Stuttgarter Straße wurde mit vier Ein- und Ausfahrten ausgeführt, die jeweils
mit einer Mittelinsel als Querungshilfe ausgestattet sind. Der Große Vorteil einer Mittelinsel ist, dass der Fußgänger oder Radfahrer beim Queren der Straße nicht die gesamte Straßenbreite
überblicken muss, sondern sich auf die jeweilige Fahrspur konzentrieren kann. Zudem ermöglicht eine Mittelinsel, vor allem für ganz junge oder betagte Fußgänger, die Möglichkeit einer gesicherten
Pause während des Übergangs. Das Zeichen "Fußgänger" ist nur dort anzuordnen, wo Fußgängerverkehr außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen über oder auf die Fahrbahn geführt wird und dies für den
Fahrzeugverkehr nicht ohne weiteres erkennbar ist. Nachdem aber gerade im Bereich von Querungshilfen mit Fußgängern zu rechnen ist, ist ein gesonderter Hinweis hierauf nicht erforderlich.
Der Antrag wird abgelehnt.
12.03.2015: Die ABG bedauert die Ablehnung des Antrags. Es hat nun mehr als nur den Anschein, dass es leider nicht so einfach möglich ist, weitere Zebrastreifen genehmigt zu bekommen. Aus Sicht der ABG besteht hier ein Bedarf, sonst würden die gleichen Anfragen nicht regelmäßig durch die Bürgerschaft eingebracht werden. Zudem müssten sich seit 2009 die Fußgängerströme merklich erhöht haben, gerade durch und wegen der Eröffnung des Lebensmittelsdiscounters. Aktuell sind die Zebrastreifen beim Kreisverkehr leider vom Tisch. Es gibt aber noch andere Stellen, wie zum Beispiel an der Stuttgarter Straße in Höhe der Einfahrt zum Lammbräu-Areal, wo die Einrichtung eines Zebrastreifens sinnvoll wäre.
Wir berichteten über die Ablehung des Antrags in einem Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 11/2015.
Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...