Hier finden Sie archivierte Informationen aus der Rubrik ABG Aktuelles (ebenso Inhalte aus "Neues" von der Startseite) aus dem Jahr 2022.
Oft ist es das Beste, sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen.
Deshalb wollen wir uns den Standort der geplanten Windkraftanlagen östlich von Schwieberdingen bei einer kleinen Wanderung anschauen.
Treffpunkt 13.11.2022, 14:30 Uhr oberhalb Bäckereifiliale am Seelach.
Wanderung ca. 1,5 km nach Osten auf die Felder.
Dazu gibt es Wissenswertes zu Windkraftanlagen und den Windverhältnissen in Baden-Württemberg und zur Energieerzeugung im allgemeinen.
Nach Rückkehr Einkehr im Cafe bis spätestens 17 Uhr.
Die Schlechtwettervariante ist das Verweilen im Cafe.
Eine Rückmeldung bezüglich Teilnahme wäre nett.
Seit dem Sommer finden unsere Vereinstreffen wieder im Mehrzweckraum des Rathauses statt. Bisher wurde dazu nur vereinsintern eingeladen. Nun sollen die
Jedermann-Treffen wieder so werden wie sie vor der Corona-Pandemie waren.
Dazu möchten wir zu unserem Jedermann-Treffen am 21.11.2022 um 19:00 Uhr im Mehrzweckraum des Rathauses einladen.
Es wird wieder um viele Themen und Belange der Schwieberdinger Bürgerschaft gehen. Wie immer sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen und wir freuen uns schon auf die Rückmeldungen und
Anliegen unserer Gäste.
Tagesordnung des ABG Jedermann-Treffens:
1. Rückmeldungen: Aktuelle Stimmungen und Themen
2. Persönliche Themen der Bürgerschaft
3. Diskussion der Inhalte der kommenden Gemeinderatssitzung
4. Windkraftanlagen der Firma Bosch
5. Verschiedenes
Ein Hinweis: Die Themen der Gemeinderatssitzung sind dem ABG Verein zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieses Beitrags noch nicht bekannt. Die Veröffentlichung der Tagesordnung der
Gemeinderatssitzung erfolgt erst mit dieser Ausgabe des Amtsblatts und ist im vorderen Teil abgedruckt. Zudem kann die Tagesordnung im Ratsinformationssystem auf der Gemeinde Homepage eine Woche vor
der Gemeinderatssitzung online angeschaut werden.
15.02.2022: Haushaltsrede der ABG Fraktion 2022
Die Haushaltsrede ist gemeinsam durch die ABG-Fraktion und dem ABG-Vorstand entstanden. In der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2022 hat unser neustes Mitglied der ABG-Fraktion Cord diese Haushaltsrede vorgetragen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lauxmann,
sehr geehrter Herr Beigeordneter Müller,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
Bleiben wir beim Wesentlichen!
Der Haushaltsplan oder – etwas überspitzt gefragt – ist es
ein Corona-Plan!? Genügt es doch, dass das C(orona)-Thema so überhandgenommen hat!
Ein privatwirtschaftlich agierendes Unternehmen oder eine öffentlich handelnde Kommune wird sich immer mit externen Wirtschaftskapriolen auseinandersetzen müssen. Mal leichter, mal schwerer
handelbar.
Psychologisch bedingt bekannt, sollte man Themen, je schwieriger sie sind, möglichst wenig Raum der Erwähnung geben. Bezogen auf das C-Thema, im jetzigen Haushaltsplan so leider nicht geschehen.
Sind doch die Auswirkungen mehr als ausreichend unangenehm.
Interpretieren wir also für dieses Mal die im Haushaltsplan 2022 zu häufigen C-Benennungen im Sinne von: „Der Zweck heiligt die Mittel“, in unserem Fall also die finanziellen Nicht-Mittel, die
hoffentlich nur eine temporäre Erscheinung bleiben.
Apropos: Hierzu richten wir sehr gerne erneut unsere Aufmerksamkeit auf die bereits in vergangenen Haushaltsreden gestellte ABG-Frage nach einer strategischen Planung, um – zumindest in Frage
kommende Lösungsansätze – zu diskutieren, wie ausbleibende Gewerbesteuereinnahmen kompensiert werden können.
Die Hundesteuer kann’s und sollte es nicht sein, stellt der Hund doch seit jeher ein sehr wichtiges, soziales Bindeglied zum Menschen dar, das wir auch Haushalten mit niedrigen Einkommen nicht
versagen wollen.
Fingerspitzengefühl ist
gefragt
Der Sensibilität nicht genüge getan, empfinden wir den im
jetzigen Haushaltsbuch angebrachten Vergleich zwischen unserem Finanzhaushalt und der in einem Gesundheitsbild dargestellten Begrifflichkeit „Long-Covid-Effekt“ (S. 17, Abs. 4) als sehr
unangebracht und halten Abstand von dieser Formulierung.
Da die Haushaltsbücher vorgedruckt werden, belassen wir es für dieses Mal und verstehen es im Sinne der medizinischen Definition vom Long-Covid-Effekt, adaptiert auf unsere zukünftige Haushaltslage:
Keine wiederkehrende Ansteckung, hinsichtlich solcher finanziellen Ausmaße.
Angewandter
Optimismus
Greifen wir den pessimistischen Ausblick auf zukünftige
Finanzhaushalte, dass „... eine Entspannung allerdings zunächst wieder in weitere Ferne gerückt“ (S. 19, Abs. 5) ist, auf. „Positivieren“ wir dieses negative Szenario durch die ebenfalls im
Haushaltsplan 2022 beschriebene Prognose des bereits für 2023 dargestellten ausgeglichenen Haushalts (S. 21, Abs. 6). Wir freuen uns sehr über diesen, auch formulierten, positiven
Ausblick.
Nachhaltige
Zukunftsinvestitionen
Investieren in die Zukunft heißt unter anderem, investieren
in Kinder und Jugendliche.
Die ersten „Auszahlungen für Investionsförderungsmaßnahmen“ (S. 201/11), aufgrund der Sanierung der Glemstalschule, werden dieses Jahr mit nahezu 5 Mio. € angegeben. Ein Grundstock allen Wissens und
Könnens, der durch den Ausbau der Digitalisierung und die Modernisierung ergänzt wird. Wir alle haben mehr oder weniger schmerzlich lernen müssen, wie wichtig Computer, Laptop oder Tablet in der
heutigen Zeit sind.
Investieren bedeutet aber auch, gutes Personal entsprechend zu entlohnen, weiterzubilden und zu fördern. Es sollte nicht dazu kommen, dass die Mitarbeiter in Anlehnung an die neue Baden-Württemberg
Kampagne „The Länd“ für „mehr Cäsh in the Däsch“ auf die Straße gehen oder sich etwas anderes suchen müssen. Da sollte Schwieberdingen genauso innovativ sein, wie wir uns dies für die Mitarbeiter
unserer Verwaltung wünschen.
Neu zu besetzende Stellen sind mit aktualisierten Skills auszuschreiben, um auch hier keine Chance zu verpassen und das Bestmögliche für Schwieberdingen zu erreichen – sei es im sozialen oder
technischen Bereich. Wir stehen deshalb einer Stellenbesetzung mit zu stark spezialisiertem Fachpersonal, wie einem Klimabeauftragen, kritisch gegenüber. Zukunftsorientierte Themen wie Klimaschutz,
müssen Standard-Know-how sein, die beispielsweise die Stelle der Bauamtsleitung beinhalten muss.
Passen die Anforderungen und die Bezahlung, kommt es hoffentlich seltener zu Kündigungen und damit nicht zu zusätzlichen Kosten, aufgrund von Bewerbungsprozessen, Einarbeitungen und doppelten
Besetzungen.
Am Puls der
Zukunft
In Sachen Aufholjagd zum Puls der Zukunft, konnten mit der
Digitalisierung bereits große Schritte gemacht werden. Auch wenn diese noch nicht zu Ende sind, muss die Ära eines Smart-Schwieberdingens begonnen werden.
Gepaart mit der vorangegangenen Bildung, können viele Aufgaben von durchdachter Technologie, eigenständig auf intelligente Art, automatisiert erledigt werden. Mittels Open-Data-Prinzip und einer
offenen Verwaltung[1], können Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Ort und der integrierten Technologie
interagieren[2]. So lässt sich das tägliche Leben
fortschrittlicher, grüner und sozial-inklusiver gestalten[3].
Von Bildung bis Wirtschaft, von
Energie bis Mobilität, von Gesundheit bis Umwelt eröffnen sich neue Möglichkeiten, in einem Netzwerk der Dienste und
Dinge[4].
Dadurch gewonnene Freiräume und Ressourcen sind wichtig, um weiterhin innovative Gedanken verfolgen zu können – nachhaltig im Sinne von Human-Ressources und
Finanzen.
Wer zu spät kommt ...! Daher: Prüfe frühzeitig, wer
sich binden kann!
Seit geraumer Zeit schwebt das Thema Hallenkonzept über
Schwieberdingen. Dieses Jahr sollen Entscheidungen zum Abriss bzw. Neubau einer Turn- und Festhalle und der Sanierung der Sporthalle fallen. Dem Hallenbad muss, dem Wunsch aus der Bevölkerung
entsprechend, die gleiche Priorität eingeräumt werden. Dafür wurden in 2025 erste finanzielle Mittel von 5 Mio. veranschlagt. Vor 8 Jahren war noch die Rede davon, dass das bisher ausgegebene Geld
für das Hallenbad nicht umsonst war.
Nicht nur unsere Gemeinde kämpft um den Erhalt eines Hallenbads. Im ganzen Land stehen die Gemeinden vor dem gleichen Problem. Das Land sieht darin eine gewisse Gefahr und hat Fördermöglichkeiten
in 2020 geschaffen. Letztes Jahr wurde deshalb von der ABG ein Antrag zur Prüfung der Fördermöglichkeit eingereicht, der jetzt vielleicht schon überholt ist und wichtige Fördergelder konnten nicht
genutzt werden.
Für die Zukunft wünschen wir uns, dass Anträge regelmäßig betrachtet und neu eingeschätzt werden.
Auch der Rückblick wird leider zur
Tradition!
Zu guter Letzt, quasi auch schon eine ABG-Tradition, leider
jedoch nicht im positiven Sinn, wie das jährliche Geschenk an Herrn Lauxmann zu übergeben, die erneute chronologische Aufzählung unserer Anträge, die immer noch auf Ihr Abstimmergebnis warten!
Dieses Jahr verbinden wir unsere Traditionen.
Deshalb als Geschenk, für jeden nachvollziehbar, hier unsere offenen Anträge aus den vergangenen Jahren:
2017: Sozialverträgliche, einkommensabhängige Gebührenordnung für KiGas, KiTas, Krippen, Horte
2019: Bezahlbarer/sozialverträglicher Wohnraum
2019: Biodiversität – biologische Vielfalt – u. a. bezogen auf das Thema Versiegelungen –
2020: Sanierung/Neubau kommunaler Einrichtung – Finanzielle Inanspruchnahme monetärer Mittel aus dem Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, mit dem Hauptaugenmerk auf unsere Hallenbad-Situation
2020: Soziale Vereinsamung – Verbesserung der allgemeinen persönlichen und sozialen Situation von Bewohnern unserer Seniorenunterkünfte, wie auch im Privaten.
Last, but not least! Respekt den Taten zollen, die es zu würdigen
gilt!
Wir bedanken uns, in dieser sehr herausfordernden, sich
hoffentlich nicht wiederholenden, Sondersituation, bei allen, die – soweit möglich – für die Sicherstellung unserer Gesundheit sorgen und gesorgt haben.
Die ABG stimmt den Haushaltsplänen zu, trotz bekanntem Nicht-Befürwortens des Interkommunalen Gewerbegebietes.
Die ABG bedankt sich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit
und wünscht Ihnen das Beste für 2022.